Dürfen Mobil- und Fertighäuser auf landwirtschaftlichen Flächen gebaut werden?
Landwirtschaftliche Flächen sind für die landwirtschaftliche Produktion bestimmt und dürfen nur für den Bau landwirtschaftlicher Gebäude genutzt werden. Abhängig von der zuständigen Raumplanung können dies Keller, Obst- und Gemüselager, Gewächshäuser, Ställe und dergleichen sein. Der zuständige Raumordnungsplan legt die Mindestgrößen der landwirtschaftlichen Parzellen fest, auf denen bebaut werden darf, und die Größe der Gebäude, die darauf bebaut werden dürfen. Für die Errichtung von Gebäuden auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Wir müssen beachten, dass es in einigen Raumordnungsplänen Ausnahmen gibt, die den Bau eines Wohngebäudes auf landwirtschaftlichen Flächen erlauben, die landwirtschaftlichen Flächen müssen jedoch eine bestimmte Größe haben (z. B. größer als 20 Hektar).
Um sicherzugehen, in welchem Raumplan sich Ihr Grundstück befindet und welche Möglichkeiten Sie haben, wenden Sie sich an das örtliche Bauamt oder beauftragen Sie einen Experten (Architekten oder Gutachter) mit der Analyse der Planungsmöglichkeiten.
Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem Fertighaus und einem Mobilheim im Hinblick auf das Baugesetz zu kennen.
Fertighaus
Ein Fertighaus wird ebenso wie ein Haus in klassischer Bauweise rechtlich gleich behandelt, muss die gleichen städtebaulichen Bedingungen erfüllen, die im zuständigen Raumordnungsplan festgelegt sind, und das gleiche Verfahren zur Erlangung einer Bau- und Nutzungsgenehmigung durchlaufen. Der Unterschied besteht lediglich in der Bauweise und den Materialien.
Das bedeutet, dass für ein Fertighaus (also Gebäude) die gleichen Regeln gelten wie für ein klassisches Gebäude auf landwirtschaftlichen Flächen. Wenn der Raumplan eine Bebauung zulässt, kann auf klassische und vorgefertigte Weise gebaut werden, wir weisen Sie jedoch am Anfang des Textes darauf hin, dass ausschließlich der landwirtschaftliche Zweck berücksichtigt wird.
Wohnwagen
Ein Wohnmobil ist ein mobiles Objekt (auf Rädern), das bewegt werden kann und keinen festen Standort hat. Gerade weil es nicht fest mit dem Boden verbunden ist, unterliegt es nicht dem Baugesetz und es wird keine Baugenehmigung dafür eingeholt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Wohnmobil überall abgestellt werden kann!
Das vorübergehende Aufstellen (Abstellen) von Mobilheimen ist ausschließlich an den im zuständigen Raumordnungsplan vorgesehenen Plätzen möglich, die am besten bei der Baubehörde, zu der das Grundstück gehört, erfragt werden können.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass es möglich sei, Wohnmobile dauerhaft aufzustellen und so die Vorschriften zu umgehen. Seien Sie vorsichtig damit! Sobald Sie ein Mobilheim dauerhaft am Boden befestigen, es beispielsweise auf ein Fundament stellen oder es an einen Infrastrukturanschluss (Wasser, Abwasser, Strom) anbinden, ist es nicht mehr mobil und wird wie ein Gebäude behandelt, für das Sie zuständig sind Sie müssen eine Baugenehmigung einholen.