Einreise und Aufenthalt in Kroatien - Was ist zu beachten?
Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien ein Mitglied der EU, somit gilt die Personenfreizügigkeit. Es steht grundsätzlich jedem EU-Bürger frei in Kroatien zu leben, zu arbeiten ohne eine besondere Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen.
Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Es gilt eine Anmeldepflicht innerhalb von 24 Stunden im örtlichen Tourismusbüro als Urlauber. Bei längeren Aufenthalten kann man eine pauschale Touristenanmeldung bezahlen, die meist über den Sommer gilt und nur mit einer Adresse verknüpft werden kann. Zum Beispiel die eigene Immobilie oder bei Freunden in deren Immobilie. Bei längeren Aufenthalten kann, sowie zum Zwecke der Arbeitsaufnahme muss ein Wohnsitz, ein sogenanntes „Boravište“, bei der Polizei beantragt werden. Die ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst für 1 Jahr, oder nach Beantragung auch länger und kann von Jahr zu Jahr verlängert werden. Nach 5 Jahren kann man sich entscheiden wo man seinen Hauptwohnsitz „prebivalište“ gründen möchte und sich auf Wunsch auch einbürgern lassen. Hierzu braucht es Kroatische Sprachkenntnisse für alle Personen unter 65 Jahren. Wir bringen Ihnen diese Kenntnisse gerne bei.
Bezüglich Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuerbestimmungen gelten für Auswanderer gleiche Bestimmungen wie für kroatische Staatsangehörige.
Für Nicht-EU-Bürger gelten besondere Bestimmungen, die unterschiedlich angewendet werden. So empfiehlt es sich z.B. für Schweizer oftmals eine kroatische Gesellschaft zu gründen. Sprechen Sie uns hier gerne individuell mit Ihren Details an.
Quellen:- [1] gov.hr
- [2] Polizei Zadar